Alles auf einen Blick
„Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann.
Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.“
- Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016
Anmeldungen zu Auffrischungskursen der DLRG sind über den Server der Hessischen Lehrkräfteakademie möglich. Hier werden auch die Auffrischungskurse durch unsere Gliederung ausgeschrieben. Bei Interesse an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze besuchen Sie bitte die Übersicht über die Rettungsschwimmkurse der DLRG Lorsch e.V.
Als Ansprechpartner für Schulämter, Schulen und Lehrkräfte stehen neben den Koordinatoren für die Bildungsregionen auch wir als örtlichen DLRG-Gliederungen direkt unter rettungsfaehigkeit@lorsch.dlrg.de zur Verfügung.
aktuelle Fortbildungsangebote
Keine weiteren Fortbildungen für das Kalenderjahr 2024 verfügbar
Interesse an einer Fortbildung für deine Sportfachschaft? Kontaktiere uns gerne!